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   VG Kassel, 16.01.2012 - 4 K 1590/11.KS   

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https://dejure.org/2012,2213
VG Kassel, 16.01.2012 - 4 K 1590/11.KS (https://dejure.org/2012,2213)
VG Kassel, Entscheidung vom 16.01.2012 - 4 K 1590/11.KS (https://dejure.org/2012,2213)
VG Kassel, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 4 K 1590/11.KS (https://dejure.org/2012,2213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 ZensG 2011
    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten ZensusVerwaltungsgebühr für Zwangsgeldfestsetzung im Rahmen der Erhebung nach dem ZensG 2011

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten ZensusVerwaltungsgebühr für Zwangsgeldfestsetzung im Rahmen der Erhebung nach dem ZensG 2011

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1179/06

    Bemessung der Verwaltungsgebühr nach Bedeutung der Amtshandlung

    Auszug aus VG Kassel, 16.01.2012 - 4 K 1590/11
    Da es sich bei der Gebührenfestsetzung, für die ein Rahmen vorgegebenen ist, um eine Ermessensentscheidung handelt (BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 137.68 -, DöV 1971, 102; HessVGH, Urteil vom 13.06.2007 - 5 UE 1179/06 -, NVwZ-RR 2008, 221), hätte es aber wohl einer entsprechenden Begründung bedurft.
  • VGH Hessen, 12.04.1995 - 3 TH 2470/94

    Einstellung des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens im Falle der Durchsetzung von

    Auszug aus VG Kassel, 16.01.2012 - 4 K 1590/11
    Der Landkreis konnte, nachdem zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids die dem Antragsteller gesetzte Frist abgelaufen und die Verpflichtung, derentwegen die Vollstreckung betrieben worden ist, nicht erfüllt worden war, auch erneut eine Erfüllungsfrist setzen und ein Zwangsgeld androhen (Ziff. 2 und 3 des angefochtenen Bescheids; HessVGH, Beschluss vom 12.04.1995 - 3 TH 2470/94 -, ESVGH 45, 272).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Kassel, 16.01.2012 - 4 K 1590/11
    Da es sich bei der Gebührenfestsetzung, für die ein Rahmen vorgegebenen ist, um eine Ermessensentscheidung handelt (BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 137.68 -, DöV 1971, 102; HessVGH, Urteil vom 13.06.2007 - 5 UE 1179/06 -, NVwZ-RR 2008, 221), hätte es aber wohl einer entsprechenden Begründung bedurft.
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